Obgleich der Gesetzgeber Haftungsdächer nicht zum Abschluss von Versicherungen gegen Vermögensschäden verpflichtet, verfügen die meisten Unternehmen über derartige Verträge. Ein Tied Agent sollte sich jedoch vor der Bindung bestätigen lassen, dass die Versicherung seine Tätigkeit abdeckt. Dabei spielt auch die Höhe des Versicherungsschutzes eine Rolle, obwohl der gebundene Vermittler selbst kein Versicherungsnehmer ist.
Die Gesetzgebung verpflichtet jedes Haftungsdach, den angeschlossenen Tied Agent regelmäßig in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie fachlicher und persönlicher Eignung zu prüfen. In der Regel beschäftigen Unternehmen dazu einen Mitarbeiter, der begleitend sowohl das Unternehmen als auch den Vermittler bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben überwacht. Bevor sich ein Vermittler für ein Haftungsdach entscheidet, sollte er sich erklären lassen, wie dieses der Verpflichtung nachkommt. Der Tied Agent muss insbesondere darauf achten, dass seine Tätigkeit durch die Überprüfung nicht restriktiv eingeschränkt wird.
Haftungsdächer bieten aber in der Regel ein sehr umfängliches Anlagespektrum an, in dem auch Aktien und Anleihen eingebunden sind. Sehr viel mehr als Kollegen die im Rahmen der Gewerbeordnung aktiv sind. Gefühlt ist das wie eine eigene Banklinzenz bestätigen Tied Agents.
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