Die Regierungsparteien vereinbarten im Koalitionsvertrag eine Fortsetzung ihres Engagements für Unternehmen und Banken. Im Kapitel “Finanzmarkt und Digitalisierung” sind Pläne zur Einschränkung des Kündigungsschutzes verborgen. Mit Blick auf den EU-Austritt von Großbritannien soll der Finanzplatz BRD attraktive Rahmenbedingungen und stärkere digitale Infrastruktur erhalten. Für von London nach Frankfurt übersiedelnde Banken wird zudem eine Änderung im Grundgesetz geplant. Besser verdienende Banker mit Grundvergütung, die die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung um das Dreifache übersteigt, werden leitenden Angestellten gleichgestellt.
Sollte das Gesetz verwirklicht werden, wären Banker mit gehobenem Einkommen leichter zu kündigen. Die Bank benötigt keinen akzeptablen Kündigungsgrund mehr, sondern stellt beim zuständigen Arbeitsgericht einen Auflösungsantrag. Das Gericht entscheidet dann lediglich über die Höhe der Abfindung, die gesetzlich auf maximal 18 Monatsgehälter limitiert wird. Im neuen Kündigungsschutzgesetz genießen gut verdienende Bankangestellte keinen Bestandsschutz mehr, sondern haben lediglich ein Recht auf Abfindung. Den Politikern ist klar, dass diese Initiative auf wenig Begeisterung bei den Wählern stößt, daher wurde sie gut versteckt und abenteuerlich begründet. Zudem könnte der Eingriff in die Arbeitnehmerrechte weiter ausgedehnt werden.
Mit dem eingeschränkten Kündigungsschutz will die Regierungskoalition Banken aus London nach Frankfurt holen. Dies dürfte allerdings schwerfallen, weil die Ungleichbehandlung einer einzigen Branche rechtlich unzulässig ist. Nur um potenzielle Steuerzahler ins Land zu holen, darf die Regierung nicht die Rechte des Souveräns einschränken. Es könnte aber auch sein, dass der Bundesgerichtshof wohlwollend entscheidet und lediglich eine Ausweitung auf alle Branchen verlangt. In dem Fall müssten von Kündigung betroffene Arbeitnehmer zunächst ihre Bedürftigkeit nachweisen, um den einst so vorbildlichen Kündigungsschutz zu genießen. Die Höhe des Einkommens darf nicht über der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber stehen.
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